Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in Gemeinden und Landkreisen können Sitzungsgeld in Höhe von höchstens 30 Euro erhalten.
Einzelnorm
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Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in Gemeinden und Landkreisen können Sitzungsgeld in Höhe von höchstens 30 Euro erhalten.
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