nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 1 KohleUGrV — Optimale Unternehmensgröße, Steinkohlenbergbaubereich

Verordnung über die Maßstäbe für die Ermittlung der optimalen Unternehmensgrößen im Steinkohlenbergbau  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Für die Ermittlung der nach dem 1. Januar 1969 maßgebenden optimalen Unternehmensgröße im Sinne des § 18 Abs. 1 des Gesetzes gelten die in den §§ 2 bis 5 festgesetzten Maßstäbe für den Steinkohlenbergbaubereich eines Unternehmens.

(2) Zum Steinkohlenbergbaubereich eines Unternehmens gehören die dem Gewinnungsrecht des Unternehmens unterliegenden abbauwürdigen Lagerstätten und alle von dem Unternehmen in eigener Verantwortung geführten, dem Steinkohlenbergbau dienenden Betriebe, insbesondere die Steinkohle fördernden Bergwerke (Grubenbetriebe unter- und übertage), die in einem unmittelbaren wirtschaftlichen und betrieblichen Zusammenhang stehenden Kokereien, Kohlenwertstoffbetriebe, Brikettfabriken und Energiebetriebe einschließlich der hierfür erforderlichen technischen und kaufmännischen Verwaltung.

---

Zitiervorschlag: § 1 KohleUGrV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/KohleUGrV/1

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
