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§ 1 KochAusbV 1998 — Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Verordnung über die Berufsausbildung zum Koch/zur Köchin

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.08.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Der Ausbildungsberuf Koch/Köchin wird staatlich anerkannt.