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Eingangsformel KoStrukStatRflgV

Verordnung zur Abänderung der Reihenfolge der Kostenstrukturerhebungen

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 04.03.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Auf Grund des § 2 des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 708-3, veröffentlichten bereinigten Fassung wird verordnet: