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# § 2 KnVAusbauV

Verordnung über den weiteren Ausbau der knappschaftlichen Versicherung  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Über die Zuständigkeit ... der besonderen Krankenkassen sowie über die Berechnung des Grundlohns bestimmt die Satzung das Nähere. Sie stellt Richtlinien auf für die Gewährung der Mehrleistungen. Diese können für Arbeiter, Angestellte und Rentner verschieden festgesetzt werden. Bestandteil der Satzung bildet auch die Krankenordnung.

(2)

(3) u. (4) ...

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Zitiervorschlag: § 2 KnVAusbauV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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