(1) Die Prüfung beinhaltet die Prüfungsteile:
1.
Tiergesundheit und Tierschutz,
2.
Funktionelle Klauenpflege,
3.
Rechtsgrundlagen, Wirtschafts- und Sozialkunde.
(2) Die Prüfung ist nach den §§ 4 bis 6 durchzuführen.
(1) Die Prüfung beinhaltet die Prüfungsteile:
(2) Die Prüfung ist nach den §§ 4 bis 6 durchzuführen.