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§ 13 KlaCembAusbV 2017 — Prüfungsbereiche

Klavier- und Cembalobauerausbildungsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Arbeitsauftrag,
2.
Durchführen von Reparaturen,
3.
Stimmen und Intonieren,
4.
Planen und Konstruieren sowie
5.
Wirtschafts- und Sozialkunde.