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Anlage KlFzKV-BinSch — (zu § 8 Abs. 2)

Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung

Stand: 04.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 21.10.2025 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 242, S. 56)

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