nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 11 KlärEV — Entschädigungshöchstbetrag

Klärschlamm-Entschädigungsfondsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Entschädigungshöchstbetrag für durch die landbauliche Verwertung von Klärschlamm entstehende Schäden an Personen und Sachen sowie sich daraus ergebende Folgeschäden beträgt pro Schadensfall insgesamt 5 Millionen Deutsche Mark.