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§ 4 KitaLAV (Brandenburg) — Auszahlung der Ausgleichsbeträge an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Kita-Leitungsausgleichsverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Auszahlung der Ausgleichsbeträge an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erfolgt zu den in § 5 Absatz 1 Satz 2 der Kindertagesstätten-Betriebskosten- und Nachweisverordnung genannten Terminen.

Einzelnorm