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§ 22 KitaG (Brandenburg) — Verwaltungsverfahren

Kindertagesstättengesetz

Landesrecht Brandenburg

Historische Fassung: Stand 30.07.2026 bis 01.08.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Soweit dieses Gesetz nichts Anderes bestimmt, gelten die Vorschriften des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend.

Abschnitt 6

Durchführungsvorschriften zu den Abschnitten 1 bis 5