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# Anlage KhWbAusbV — (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kerzenhersteller und Wachsbildner und zur Kerzenherstellerin und Wachsbildnerin

Kerzenhersteller- und Wachsbildnerausbildungsverordnung  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(Fundstelle: BGBl. I 2015, 1313 - 1318)

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Lfd. Nr.	Teil des Ausbildungsberufsbildes	Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten	Zeitliche Richtwerte in Wochen im
1. bis 18. Monat	19. bis 36. Monat
1	2	3	4
1	Auswählen und Lagern von Roh- und Hilfsstoffen sowie von Halbfabrikaten (§ 4 Absatz 2 Nummer 1)	a)mineralische, tierische, pflanzliche und synthetische Wachse, Fette und Öle unter Berücksichtigung von Art und Eigenschaften auswählenb)Hilfsstoffe unter Berücksichtigung von Funktion und Eigenschaften auswählen	3	
c)Roh- und Hilfsstoffe, insbesondere Dochte, Lacke, Farben und Duftstoffe, nach rechtlichen Vorgaben und Herstellerangaben lagern und bereitstellen, Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen bei der Lagerung prüfend)Halbfabrikate auswählen, sichtprüfen und bereitstellene)Qualität von Roh- und Hilfsstoffen prüfenf)Bestandskontrollen durchführen und Lagerbestand dokumentieren		5
2	Anwenden von manuellen und maschinellen Fertigungsverfahren (§ 4 Absatz 2 Nummer 2)	a)manuelle Fertigungsverfahren von Kerzen, insbesondere Gießen, Tauchen und Ziehen, unterscheidenb)die bei der Kerzenherstellung anzuwendenden maschinellen Verfahren des Gießens, Pressens und Ziehens unterscheidenc)Maschinen und Geräte in Betrieb nehmen	4	
3	Auswählen und Verarbeiten von Dochten (§ 4 Absatz 2 Nummer 3)	a)Dochte für den Produktionsprozess vorbereitenb)Dochte einsetzen und verarbeiten	4	
c)Rund-, Flach- und Spezialdochte unter Berücksichtigung des Brennverhaltens, der Kerzenrohstoffe, technologischer Herstellungsverfahren sowie der Anforderungen an die Kerze auswählen		4
4	Beurteilen des Abbrandes von Kerzen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4)	a)Rahmenbedingungen für das Abbrennen von Kerzen entsprechend dem Verwendungszweck unter Berücksichtigung von Brandschutzbestimmungen schaffenb)Brennversuche durchführen und dabei Bildung der Brennschüssel, Dochtstand sowie Brenndauer beurteilen, Einfluss von Farben und Lacken auf den Abbrand beurteilenc)Rußentwicklung messen und beurteilend)Ergebnisse dokumentieren und Herstellungsprozesse optimieren		2
5	Auswählen und Verarbeiten von Brennmassen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5)	a)Wachse, Paraffine und Fettsäuren aufgrund ihrer Eigenschaften und Verarbeitungsmöglichkeiten auswählenb)Kompositionen von Brennmassen auf Grundlage von Rezepturen berechnen und zusammenstellenc)Wachse, Paraffine und Fettsäuren sowie Kompositionen von Brennmassen unter Berücksichtigung ihres Schmelzpunktes verflüssigend)Wachse, Paraffine und Fettsäuren sowie Kompositionen von Brennmassen mit fettlöslichen Farben und Pigmentfarben einfärben	6	
e)Duftstoffe zu Brennmassen und Kompositionen von Brennmassen zufügen		4
6	Entwickeln von Konzepten sowie Gestalten und Präsentieren von Entwürfen (§ 4 Absatz 2 Nummer 6)	a)Anregungen sammeln und auswerten, Kreativitätstechniken einsetzen, Urheberrechte und Musterschutzbestimmungen beachtenb)Konzepte für Formen, Dekore und Verzierungen entwickelnc)Skizzen manuell anfertigend)Skizzen manuell unter Berücksichtigung produktionstypischer Maße und Einheiten vergrößern und verkleinerne)Skizzen manuell farbig gestaltenf)Kerzenkörper berechnen und abwickelng)entwickelte Konzepte auf Mantelflächen übertragen und optimierenh)Ergebnisse präsentieren	6	
i)betriebliche und wirtschaftliche Umsetzbarkeit von Konzepten prüfen		2
7	Herstellen von Abgussformen (§ 4 Absatz 2 Nummer 7)	a)Modelle auswählen und vorbereitenb)einteilige Modelle rahmenc)Abformmassen aus Gips herstellend)einteilige Gipsformen unter Berücksichtigung von Härtevorgängen herstellene)Modelle aus Gipsformen entnehmenf)Gipsformen entgraten und ausbessern	4	
8	Fertigen von Kerzen (§ 4 Absatz 2 Nummer 8)	a)Kerzen aufgießen, gießen, pressen, tauchen und ziehenb)Kerzen von Hand, insbesondere durch Köpfeln und Lochen, bearbeitenc)Kerzen schneiden und sägen	12	
d)Produktqualität, insbesondere hinsichtlich Bruchsicherheit, Farbe, Form und Profil, prüfen		2
9	Be- und Verarbeiten von Farbmitteln und Lacken (§ 4 Absatz 2 Nummer 9)	a)Farbmittel und Lacke sowie deren Eigenschaften unterscheiden und nach Verwendungszweck auswählen	2	
b)Farbmittel und Lacke unter Berücksichtigung von Mischungsregeln mischenc)Farbmittel und Lacke zur Verwendung aufbereitend)Farbmittel und Lacke verarbeitene)Verarbeitungs- und Sicherheitsvorschriften beachten		3
10	Herstellen von Dekoren, Plastiken und Reliefs (§ 4 Absatz 2 Nummer 10)	a)Schablonen herstellenb)Wachsplatten ziehenc)Dekore, insbesondere Schriften, durch Schneiden und Ausstechen anfertigen	6	
d)Intarsien schneiden und legen		6
11	Gestalten, Veredeln und Verzieren von Kerzen und Reliefs (§ 4 Absatz 2 Nummer 11)	a)Materialien und Zubehörteile zur Verzierung auswählenb)Dekore, insbesondere Schriften und Reliefs, auflegen	12	
12	Lagern und Kommissionieren von Produkten (§ 4 Absatz 2 Nummer 12)	a)Produkte kennzeichnenb)Produkte verpacken und etikettieren	2	
c)Produkte lagern, Lagerbedingungen beachtend)Produkte für den Versand vorbereiten		2
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Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Schwerpunkten:

1. Schwerpunkt Kerzenherstellung

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Lfd. Nr.	Teil des Ausbildungsberufsbildes	Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten	Zeitliche Richtwerte in Wochen im
1. bis 18. Monat	19. bis 36. Monat
1	2	3	4
1	Anwenden von manuellen und maschinellen Fertigungsverfahren (§ 4 Absatz 2 Nummer 2)	a)Anlagen unter Berücksichtigung von Funktionen und Einsatzmöglichkeiten, insbesondere hinsichtlich elektrischer, elektronischer, hydraulischer und pneumatischer Antriebs- und Steuerungssysteme, auswählenb)Anlagen einrichten und umrüsten, Funktionen prüfen sowie unter Berücksichtigung von Sicherheitsbestimmungen in Betrieb nehmen und bedienenc)Anlagen übergeben, dabei über Produktionsprozess, Produktionsstand sowie über Veränderungen im Produktionsablauf informieren, Übergabe dokumentierend)Produktionsprozesse steuern und überwachene)Störungen feststellen, Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen und dokumentieren		10
2	Fertigen von Kerzen (§ 4 Absatz 2 Nummer 8)	a)Kerzenköpfe fräsenb)Kerzenfüße fräsen, bohren und konisierenc)Kerzenoberflächen glättend)Wachsstockschnüre ziehen		10
3	Gestalten, Veredeln und Verzieren von Kerzen und Reliefs (§ 4 Absatz 2 Nummer 11)	a)Kerzen mit Ornamenten verzierenb)Kerzen mit Farben veredelnc)Kerzen mit Lacken veredeln		6
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2. Schwerpunkt Wachsbildnerei

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Lfd. Nr.	Teil des Ausbildungsberufsbildes	Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten	Zeitliche Richtwerte in Wochen im
1. bis 18. Monat	19. bis 36. Monat
1	2	3	4
1	Entwickeln von Konzepten sowie Gestalten und Präsentieren von Entwürfen (§ 4 Absatz 2 Nummer 6)	a)Entwürfe unter Berücksichtigung von Perspektiven, Proportionen, Rhythmen, Farben und Kontrasten sowie unter Berücksichtigung von Stilkunde, Ornament- und Farbsymbolik gestaltenb)Entwürfe mit Hilfe digitaler Medien herstellenc)rechtliche Regelungen, insbesondere Urheberrecht und Musterschutzbestimmungen, beachten		5
2	Herstellen von Abgussformen (§ 4 Absatz 2 Nummer 7)	a)Modelle für zweiteilige Abgussformen rahmenb)Abformmassen aus Silikon auswählen und herstellenc)ein- und zweiteilige Silikonformen herstellen, Härtevorgang beachtend)Modelle aus Silikonformen entnehmene)Silikonformen entgraten und ausbessern		3
3	Herstellen von Dekoren, Plastiken und Reliefs (§ 4 Absatz 2 Nummer 10)	a)Urformen für Dekore, Plastiken und Reliefs modellierenb)Wachsplatten veredeln und vergoldenc)Schriften unter Berücksichtigung der Typografie auswählen, Schriftwirkung beurteilend)Dekore, Plastiken und Reliefs ausbessern, patinieren und bemalen		6
4	Gestalten, Veredeln und Verzieren von Kerzen und Reliefs (§ 4 Absatz 2 Nummer 11)	a)Kerzen und Reliefs durch Bearbeitung von Oberflächen veredelnb)Kerzen zwicken und verzierenc)Wachsstöcke legen und verzieren		12
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Lfd. Nr.	Teil des Ausbildungsberufsbildes	Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten	Zeitliche Richtwerte in Wochen im
1. bis 18. Monat	19. bis 36. Monat
1	2	3	4
1	Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 4 Nummer 1)	a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläuternb)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Vermarktung und Verwaltung erklärenc)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)Grundlagen, Aufgabe und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- und personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben	
2	Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 4 Nummer 2)	a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigungb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
		e)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen	
3	Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 4 Nummer 3)	a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen	während der gesamten Ausbildung
4	Umweltschutz (§ 4 Absatz 4 Nummer 4)	Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen	
5	Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team (§ 4 Absatz 4 Nummer 5)	a)Arbeits- und Betriebsanweisungen umsetzenb)Arbeitsaufträge entgegennehmen und prüfenc)Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung von Kundenanforderungen eigenständig und im Team planen sowie mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmend)Arbeitsschritte festlegen und dokumentierene)Maschinen übergeben, dabei über Produktionsprozess, Produktionsstand sowie Veränderungen im Produktionsablauf informieren, Übergabe dokumentieren	4	
f)Regeln der Kommunikation anwenden und zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitrageng)Konflikte im Team lösen		2
6	Betriebliche und technische Kommunikation (§ 4 Absatz 4 Nummer 6)	a)betriebliche Kommunikations- und Informationssysteme nutzenb)Daten erfassen, Regeln zum Datenschutz und zur Datensicherheit anwenden	2	
c)Sachverhalte darstellen und Gespräche situationsgerecht führen		2
7	Einrichten, Bedienen und Warten von Werkzeugen, Geräten und Maschinen (§ 4 Absatz 4 Nummer 7)	a)Werkzeuge, Geräte und Maschinen unter Berücksichtigung von Aufbau und Funktion auswählenb)Arbeitsplatz vorbereitenc)Funktionsfähigkeit von Werkzeugen, Geräten und Maschinen kontrollierend)Werkzeuge, Geräte und Maschinen einrichten und in Betrieb nehmene)Werkzeuge, Geräte und Maschinen bedienen und dabei Roh- und Hilfsstoffe wirtschaftlich einsetzenf)Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Vorrichtungen reinigen, pflegen und prüfeng)Chemikalien, insbesondere Lösungsmittel, zur Fertigung und Reinigung auswählen, einsetzen und entsorgenh)Brandschutzbestimmungen anwenden	4	
i)Werkzeuge, Geräte und Maschinen umrüstenj)Wartungspläne umsetzenk)Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Vorrichtungen warten, Maßnahmen zur Wartung ergreifen, Wartung dokumentieren		10
8	Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 4 Nummer 8)	a)betriebliche Qualitätssicherungssysteme anwenden, insbesondere qualitätssichernde Vorbeuge- und Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführenb)Qualitätsstandards anwenden, Arbeitsergebnisse kontrollieren, bewerten und dokumentieren sowie zur Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf beitragenc)Produkte, insbesondere Maße und Inhaltsstoffe, kennzeichnen	3	
9	Kundenorientierung und Beratung (§ 4 Absatz 4 Nummer 9)	a)Auswirkungen des Verhaltens im Umgang mit Kunden berücksichtigen	2	
b)Kunden über das Angebot an Produkten und Dienstleistungen informieren und unter Berücksichtigung ihrer Wünsche beratenc)Präsentationsformen anlassbezogen und kundenorientiert auswählen und anwendend)Aufträge entgegennehmen und weiterleitene)Reklamationen entgegennehmen, bearbeiten und Lösungen aufzeigen		6
10	Mitwirken an der Kontrolle von Kosten und Leistungen (§ 4 Absatz 4 Nummer 10)	a)Einflussfaktoren auf die Wirtschaftlichkeit berücksichtigenb)an der Ermittlung betrieblicher Kosten- und Leistungsstrukturen mitwirken	2	
c)Kalkulationen von Angeboten nach betrieblichen Vorgaben vorbereiten, insbesondere Materialkosten, Zeitaufwand und Personalbedarf berücksichtigend)Möglichkeiten, Voraussetzungen, Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken von Selbständigkeit aufzeigen		2
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Zitiervorschlag: Anlage KhWbAusbV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

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