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§ 12 KhWbAusbV — Prüfungsbereiche

Kerzenhersteller- und Wachsbildnerausbildungsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Abschluss- und Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Herstellen von Wachsprodukten,
2.
Verarbeiten von Roh- und Hilfsstoffen,
3.
Kundenorientierung und Gestaltung von Wachsprodukten,
4.
Betriebliche Herstellungsprozesse sowie
5.
Wirtschafts- und Sozialkunde.