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Art 2 KfzVersNATOStatAnO

Anordnung über die statistische Erfassung des Kraftfahrtversicherungsgeschäfts mit NATO-Truppenangehörigen

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.