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# Art 1 KfzVersNATOStatAnO

Anordnung über die statistische Erfassung des Kraftfahrtversicherungsgeschäfts mit NATO-Truppenangehörigen  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

  - I. TarifartenDie Übersicht nach Anlage 2 (§ 10 Absatz 2) ist in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-, Fahrzeugvoll- und Fahrzeugteilversicherung nach folgenden Tarifarten zu unterteilen:

        - Tarifart 1 = Tarife für Versicherungen der amerikanischen Truppenangehörigen mit den besonderen Gefahrenmerkmalen Dienstgrad, Geschlecht, Familienstand und Alter des Versicherungsnehmers, Baujahrklasse des Fahrzeugs, ohne Gefahrenmerkmal Wagnisstärke.

        - Tarifart 2 = Tarife wie Tarifart 1 mit Gefahrenmerkmal Wagnisstärke.

        - Tarifart 3 = Tarife für Versicherungen der kanadischen Truppenangehörigen mit den besonderen Gefahrenmerkmalen der Tarifart 1, jedoch mit Abweichungen hinsichtlich der Unterteilung nach Dienstgrad und Geschlecht des Versicherungsnehmers.

        - Tarifart 4 = Tarife für Versicherungen von NATO-Truppenangehörigen, soweit sie nicht unter Tarifart 1 bis 3 fallen, mit dem besonderen Gefahrenmerkmal Alter des Versicherungsnehmers.

  - In den Übersichten über den Schadenverlauf nach Anlage 2 der Tarifverordnung ist in der Überschrift hinter der Angabe der Versicherungsart zusätzlich die Tarifart anzuführen.

  - II. WagnisstärkeSoweit der Tarif eine Wagnisstärke-Aufteilung vorsieht, ist sie in der Übersicht nach Anlage 2 der Tarifverordnung unter Spalte 2 entsprechend der genehmigten Einteilung einzutragen.Entfällt das Gefahrenmerkmal Wagnisstärke, ist in Spalte 2 die Schlüsselzahl "000" einzusetzen.

  - III. Besondere GefahrenmerkmaleIn der Übersicht nach Anlage 2 unter Spalte 3 sind - da eine Gliederung nach Tarifgruppen gemäß Anlage 1 Abschn. III 1 entfällt - die besonderen Gefahrenmerkmale in folgender Weise zu erfassen:Tarifart 1 und 2

    - a) Dienstgrad (Geschlecht)

      - 0 = für alle Versicherungsnehmer unter 21 Jahre, unabhängig vom Dienstgrad und Geschlecht

      - 1 = Offiziere männlich

      - 2 = Offiziere weiblichohne Berücksichtigung des Familienstandes

      - 3 = Zivilisten männlich

      - 4 = Zivilisten weiblichohne Berücksichtigung des Familienstandes

      - 5 = E 8 bis E 9

      - 6 = E 5 bis E 7

      - 7 = E 4

      - 8 = E 1 bis E 3

    - Sieht ein Tarif eine weitergehende Unterteilung vor, ist diese zusätzlich zu erfassen (durch Untersummen oder eine gesonderte Aufstellung).

    - b) Familienstand

      - 0 = keine Unterscheidung des Familienstandes (gilt für die Dienstgradschlüsselzahlen 2 und 4)

      - 1 = ledig oder vom Ehegatten getrennt lebend

      - 2 = verheiratet.

    - c) Alter des Versicherungsnehmers

      - 1 = unter 21 Jahre,

      - 2 = 21 bis unter 25 Jahre

      - 3 = 25 Jahre und älter

    - Sieht ein Tarif eine weitergehende Unterteilung vor, ist diese zusätzlich zu erfassen (durch Untersummen oder eine gesonderte Aufstellung).

    - d) Baujahrklasse des Fahrzeugs

      - 1 = unter 5 Jahre alt

      - 2 = 5 Jahre bis unter 10 Jahre alt

      - 3 = 10 Jahre und mehr Jahre alt.

  - Tarifart 3

    - a) Dienstgrad (Geschlecht)

      - 0 = für alle Versicherungsnehmer unter 21 Jahre, unabhängig vom Dienstgrad und Geschlecht

      - 1 = Offiziere und Zivilisten männlich

      - 2 = Sergeanten

      - 3 = Korporäle

      - 4 = LAC's

    - Weibliche Offiziere und Zivilisten (Angestellte) sind wie Offiziere und Zivilisten männlich, verheiratet, zu behandeln.

    - b) Familienstand

      - 1 = ledig oder vom Ehegatten getrennt lebend

      - 2 = verheiratet.

    - c) Alter des Versicherungsnehmers wie in Tarifart 1 und 2.

    - d) Baujahrklasse des Fahrzeugs wie in Tarifart 1 und 2.

  - Tarifart 4

    - Alter des Versicherungsnehmers

      - 2 = unter 25 Jahre

      - 3 = 25 Jahre und älter.

  - IV. SchadenklassenDas Gefahrenmerkmal der Schadenfreiheit ist in den Übersichten nach Anlage 2 nicht zu berücksichtigen. Ist die Schadenfreiheit ein Merkmal des besonderen Tarifs, ist der Bedarf für die Gewährung des Schadenfreiheits-Rabattes gesondert nachzuweisen.

  - V. SummenergebnisseAus den Zahlenergebnissen für die kleinsten Wagnisgruppen sind folgende Summenergebnisse - sofern sie auf Grund der vorstehenden Bestimmungen Gefahrenmerkmale der einzelnen Tarifarten sind - zu bilden:

    - 1a) für die Gruppierungen nach den Dienstgraden innerhalb der einzelnen Wagnisstärke-Gruppe

    - 1b) für die Unterscheidungen nach dem Familienstand innerhalb der einzelnen Wagnisstärke-Gruppe

    - 1c) für die Altersgruppen der Versicherungsnehmer innerhalb der einzelnen Wagnisstärke-Gruppe

    - 1d) für die Baujahrklassen der Fahrzeuge innerhalb der einzelnen Wagnisstärke-Gruppe

    - 2. für die einzelne Wagnisstärke-Gruppe

    - 3a) für die Gruppierungen nach den Dienstgraden innerhalb der einzelnen Wagnis-Kennziffer

    - 3b) für die Unterscheidungen nach dem Familienstand innerhalb der einzelnen Wagnis-Kennziffer

    - 3c) für die Altersgruppen der Versicherungsnehmer innerhalb der einzelnen Wagnis-Kennziffer

    - 3d) für die Baujahrklassen der Fahrzeuge innerhalb der einzelnen Wagnis-Kennziffer

    - 3e) für die zusammengefaßten Gruppierungen nach dem Dienstgrad, Familienstand und Alter des Versicherungsnehmers (z.B. E 4, verheiratet, 21 bis unter 25 Jahre = Schlüsselzahl 722 für Tarifart 1),für jede Baujahrklasse des Fahrzeugs innerhalb der einzelnen Wagnis-Kennziffer

    - 4. für die einzelne Wagnis-Kennziffer

    - 5. für die Übersicht der einzelnen Tarifart insgesamt.

  - VI. Wagnis-KennziffernSofern im Tarif eines Versicherungsunternehmens die Gliederung gemäß Anlage 1 Abschnitt VII Abs. 1 der Tarifverordnung nicht vorgesehen ist, können auf Antrag die Wagnis-Kennziffern 781 unter 780 und 783 unter 782 erfaßt werden.

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Zitiervorschlag: Art 1 KfzVersNATOStatAnO

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

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