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Eingangsformel KfzAnmVerlG

Gesetz zur Verlängerung der Regelung über die Anmietung von Kraftfahrzeugen im Werkverkehr nach dem Einigungsvertrag

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: