Nationalparke und Biosphärenreservate werden von den Verwaltungen dieser Gebiete gekennzeichnet. Die Kennzeichnung von Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten und Naturdenkmalen ist von den zuständigen unteren Naturschutzbehörden vorzunehmen.
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Nationalparke und Biosphärenreservate werden von den Verwaltungen dieser Gebiete gekennzeichnet. Die Kennzeichnung von Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten und Naturdenkmalen ist von den zuständigen unteren Naturschutzbehörden vorzunehmen.