Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und gilt erstmals für die Festsetzung von Zulassungszahlen zum Wintersemester 2017/18. Gleichzeitig tritt die Kapazitätsverordnung NRW 2010 vom 10. Januar 2011 (GV. NRW. S. 84) außer Kraft.
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Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und gilt erstmals für die Festsetzung von Zulassungszahlen zum Wintersemester 2017/18. Gleichzeitig tritt die Kapazitätsverordnung NRW 2010 vom 10. Januar 2011 (GV. NRW. S. 84) außer Kraft.