Diese Satzung regelt die Belegung von analogen Kabelanlagen mit Rundfunkprogrammen und/oder vergleichbaren Telemedien in solchen Kabelanlagen, die im Geltungsbereich des LMG NRW betrieben werden.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Diese Satzung regelt die Belegung von analogen Kabelanlagen mit Rundfunkprogrammen und/oder vergleichbaren Telemedien in solchen Kabelanlagen, die im Geltungsbereich des LMG NRW betrieben werden.