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Art 1 KaEntwBkÜbkG

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 18. Oktober 1969 zur Errichtung der Karibischen Entwicklungsbank

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen von Kingston, Jamaika, vom 18. Oktober 1969 zur Errichtung der Karibischen Entwicklungsbank wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.