nu:legal · recht.nulegal.eu
Kommunalwahlgeräteverordnung
Landesrecht Brandenburg
Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Das Stimmenzählgerät ist so aufzustellen, dass jeder
Wähler seine Stimme(n) unbeobachtet abgeben kann.