§ 25 KWKG 2016 — Kältespeicher

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die §§ 22, 23 und 24 sind für den Neubau von Kältespeichern entsprechend anzuwenden.