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Art 62 KWBG (Bayern) — Geltung für amtierende kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen

Kommunal-Wahlbeamten-Gesetz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz gilt auch für die bei seinem Inkrafttreten amtierenden kommunalen Wahlbeamten und Wahlbeamtinnen.