nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 KVBGGebV — Erhebung von Gebühren und Auslagen

Kohleverstromungsbeendigungsgesetz-Gebührenverordnung

Historische Fassung: Stand 24.12.2020 bis 01.10.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Bundesnetzagentur erhebt für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Bundesnetzagentur nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1818) Gebühren und Auslagen.