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§ 2 KStoffVerfMAusbV 2012 — Dauer der Berufsausbildung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik und zur Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.08.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Ausbildung dauert drei Jahre.