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§ 18 KStoffTechAusbV — Prüfungsbereiche des Teiles 2

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kunststoff- und Kautschuktechnologen und zur Kunststoff- und Kautschuktechnologin

Stand: 01.08.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
„Herstellen von Halbzeugen“,
2.
„Verfahrenstechnische Systeme“,
3.
„Produktionsplanung und -analyse“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.