# § 2 KSWiepG (Brandenburg) — Stiftungszweck

Gesetz über die Errichtung der Kulturstiftung Schloss Wiepersdorf  
Landesrecht Brandenburg  
Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Zweck der Stiftung ist der Betrieb des Künstlerhauses Schloss Wiepersdorf zur Förderung von Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie die Pflege von Kunst, Kultur und Wissenschaft.

(2) Die Stiftung hat die Aufgabe, die kulturelle Tradition von Schloss Wiepersdorf als Künstlerhaus und historischen Ort der Epoche der Romantik zu bewahren und fortzuführen. Dazu gewährt sie insbesondere Künstlerinnen und Künstlern Arbeits- und Aufenthaltsstipendien verbunden mit der Möglichkeit zu interdisziplinärem, überregionalem und internationalem Austausch.

(3) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

die Durchführung eines interdisziplinären und internationalen Stipendienprogramms,

die Realisierung von öffentlichen Veranstaltungen mit Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie mit Gästen,

die Bewahrung der Erinnerung an die Geschichte des Ortes unter Einbeziehung des Bettina und Achim von Arnim-Museums,

die Kooperation mit Dritten und

die Pflege und die Erhaltung von Kulturgütern und Liegenschaften, sofern sie Stiftungseigentum sind.

(4) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Einzelnorm

---

Zitiervorschlag: § 2 KSWiepG (Brandenburg)

Quelle: bravors, abgerufen 01.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (landesrecht.brandenburg.de: https://www.landesrecht.brandenburg.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/KSWiepG/2
