Die Aufsicht über die Künstlersozialkasse führt das Bundesamt für Soziale Sicherung, soweit dieses Gesetz nichts Abweichendes bestimmt.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Die Aufsicht über die Künstlersozialkasse führt das Bundesamt für Soziale Sicherung, soweit dieses Gesetz nichts Abweichendes bestimmt.