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§ 22 KSO (Bayern) — Zusammenarbeit der Schule mit den Erziehungsberechtigten

Klinikschulordnung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Lehrkräfte arbeiten mit den Erziehungsberechtigten vertrauensvoll zusammen und beraten diese zu schulischen Fragen.