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§ 40 KOVVfG

Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.01.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) (weggefallen)

(2) (weggefallen)

(3) (weggefallen)