§ 13 KNGBbg (Brandenburg)

Gesetz zur Neugliederung der Kreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Aus dem Kreis Beeskow

ohne die Stadt Lieberose und ohne die Gemeinden Blasdorf, Doberburg, Goschen,

Jamlitz, Leeskow, Speichrow, Trebitz und Ullersdorf des Amtes Lieberose sowie

ohne die Gemeinde Plattkow,

dem Kreis Eisenhüttenstadt-Land und dem Kreis Fürstenwalde

ohne die Gemeinden Wernsdorf und Rüdersdorf

sowie der bisher kreisfreien Stadt Eisenhüttenstadt

wird ein neuer Landkreis gebildet.