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# Inhaltsübersicht KMAG

Kryptomärkteaufsichtsgesetz  
Historische Fassung: Stand 28.12.2024 bis 30.12.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Kapitel 1Allgemeine MaßnahmenAbschnitt 1Ziel, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

```
§ 1	Ziel und Geltungsbereich
§ 2	Begriffsbestimmungen
```

Abschnitt 2Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt

```
§ 3	Aufgaben der Bundesanstalt
§ 4	Allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt
```

Abschnitt 3Sofortige Vollziehbarkeit

```
§ 5	Sofortige Vollziehbarkeit
```

Abschnitt 4Zusammenarbeit der Bundesanstalt mit anderen Stellen

```
§ 6	Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank
§ 7	Zusammenarbeit mit sonstigen Stellen
§ 8	Verschwiegenheitspflicht
```

Kapitel 2Durchsetzung der ZulassungsvorbehalteAbschnitt 1Einschreiten bei Tätigkeit ohne Zulassung

```
§ 9	Einschreiten gegen unerlaubte Geschäfte
§ 10	Verfolgung unerlaubter Geschäfte
```

Abschnitt 2Erteilung und Entzug der Zulassung

```
§ 11	Ergänzende Bestimmungen zum Zulassungsverfahren; Verordnungsermächtigungen
§ 12	Ergänzende Bestimmungen zum Entzug der Zulassung
§ 13	Befugnisse nach Entzug oder Erlöschen der Zulassung
§ 14	Bekanntmachungen und Registervorschriften
```

Kapitel 3Maßnahmen im Hinblick auf das öffentliche Angebot und die Zulassung zum Handel

```
§ 15	Aussetzung und Untersagung eines öffentlichen Angebots oder der Zulassung zum Handel
§ 16	Befugnisse hinsichtlich Kryptowerte-Whitepapers und modifizierter Kryptowerte-Whitepapers
§ 17	Befugnisse hinsichtlich Marketingmitteilungen
§ 18	Bekanntmachung marktrelevanter Informationen
§ 19	Haftung bei fehlendem Kryptowerte-Whitepaper
```

Kapitel 4Beaufsichtigung von InstitutenAbschnitt 1Allgemeine Maßnahmen

```
§ 20	Auskünfte und Prüfungen
§ 21	Anzeige- und Meldewesen; Verordnungsermächtigung
§ 22	Maßnahmen hinsichtlich Organversammlungen von Instituten
§ 23	Abberufung von Mitgliedern des Leitungsorgans; Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte
§ 24	Weitere Maßnahmen gegen Mitglieder des Leitungsorgans
§ 25	Ergänzende Bestimmungen zur Übernahme von Instituten
§ 26	(zukünftig in Kraft)
```

Abschnitt 2Sonderbestimmungen für Emittenten vermögenswertreferenzierter Token und E-Geld-Token

```
§ 27	Mindeststückelung; Betragsbegrenzung
§ 28	Ergänzende Bestimmungen zum Reservevermögen und zur Sicherung entgegengenommener Geldbeträge
```

Abschnitt 3(zukünftig in Kraft)

```
§ 29	(zukünftig in Kraft)
§ 30	(zukünftig in Kraft)
```

Abschnitt 4Handel auf Handelsplattformen für Kryptowerte und Verhinderung von Marktmissbrauch auf Handelsplattformen für Kryptowerte

```
§ 31	(zukünftig in Kraft)
§ 32	(zukünftig in Kraft)
§ 33	(zukünftig in Kraft)
§ 34	(zukünftig in Kraft)
§ 35	(zukünftig in Kraft)
§ 36	Übermittlung von Insiderinformationen; Verordnungsermächtigung
```

Kapitel 5Rechnungslegung, Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen, Bestellung des Abschlussprüfers und Abschlussprüfung

```
§ 37	Pflicht zur Rechnungslegung
§ 38	Pflicht zur Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Abschlussprüfungsberichten
§ 39	Pflicht zur Bestellung des Abschlussprüfers und zur Anzeige
§ 40	Besondere Pflichten des Abschlussprüfers; Verordnungsermächtigung
```

Kapitel 6Maßnahmen in besonderen Fällen

```
§ 41	Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenmittelausstattung
§ 42	Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln
§ 43	Einstweilige Maßnahmen bei Gefahr
§ 44	Insolvenz
§ 45	(zukünftig in Kraft)
```

Kapitel 7Straf- und Bußgeldvorschriften

```
§ 46	Strafvorschriften
§ 47	Bußgeldvorschriften
§ 48	Ordnungsgelder
§ 49	Mitteilungen in Strafsachen
```

Kapitel 8Übergangs- und Schlussvorschriften

```
§ 50	Übergangsvorschrift zur Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen nach Artikel 143 der Verordnung (EU) 2023/1114; Verordnungsermächtigung
§ 51	Übergangsvorschrift zur Rechnungslegung
```

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Zitiervorschlag: Inhaltsübersicht KMAG

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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