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§ 6 KKInsoV — Inkrafttreten

Verordnung zur Aufteilung und Geltendmachung der Haftungsbeträge durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen bei Insolvenz oder Schließung einer Krankenkasse

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 05.04.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.