nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 21 KJPsychTh-APrV — Approbationsurkunde

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.09.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Approbationsurkunde wird nach dem Muster der Anlage 4 ausgestellt. Sie ist dem Antragsteller gegen Empfangsbekenntnis auszuhändigen oder mit Zustellungsurkunde zuzustellen.