nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 2 KJFöG (Nordrhein-Westfalen) — Grundsätze

3. AG-KJHG  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Kinder- und Jugendarbeit soll durch geeignete Angebote die individuelle, soziale und kulturelle Entwicklung junger Menschen unter Berücksichtigung ihrer Interessen, Bedürfnisse und Rechte fördern. Sie soll dazu beitragen, Kindern und Jugendlichen die Fähigkeit zu solidarischem Miteinander, zu selbst bestimmter Lebensführung, zu ökologischem Bewusstsein und zu nachhaltigem umweltbewusstem Handeln zu vermitteln. Darüber hinaus soll sie zu eigenverantwortlichem Handeln, zu gesellschaftlicher Mitwirkung, zu demokratischer Teilhabe, zur Auseinandersetzung mit friedlichen Mitteln und zu Toleranz gegenüber verschiedenen Weltanschauungen, Kulturen und Lebensformen befähigen.

(2) Jugendsozialarbeit soll insbesondere dazu beitragen, individuelle und gesellschaftliche Benachteiligungen durch besondere sozialpädagogische Maßnahmen auszugleichen. Sie bietet jungen Menschen vor allem durch Hilfen in der Schule und in der Übergangsphase von der Schule zum Beruf spezifische Förderangebote sowie präventive Angebote zur Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung und zur Berufsfähigkeit.

(3) Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz soll junge Menschen und ihre Familien über Risiko- und Gefährdungssituationen informieren und aufklären, zur Auseinandersetzung mit ihren Ursachen beitragen und die Fähigkeit zu selbstverantworteten Konfliktlösungen stärken. Dabei sollen auch die Ziele und Aufgaben des Kinder- und Jugendmedienschutzes einbezogen werden.

---

Zitiervorschlag: § 2 KJFöG (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/KJF%C3%B6G/2

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.nrw.de
