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§ 6 KInvFErrG — Rechnungslegung

Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Bundesministerium der Finanzen legt jährlich Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben des Sondervermögens. Sie ist als Übersicht der Haushaltsrechnung des Bundes beizufügen.