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§ 1 KInvFErrG — Errichtung eines Sondervermögens

Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Es wird ein Sondervermögen des Bundes mit der Bezeichnung „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ (KInvF) errichtet.