nu:legal · recht.nulegal.eu
Verordnung zur Anpassung der Voraussetzungen für die Anspruchsberechtigung der Krankenhäuser nach § 21 Absatz 1a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Historische Fassung: Stand 29.12.2020 bis 07.02.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.