Art 1 KGUGEG — Gesetz über die nachträgliche Umstellung von Mark der Deutschen Demokratischen Republik auf Deutsche Mark für Kontoguthaben natürlicher Personen (Kontoguthabenumstellungsgesetz - KGUG)
Gesetz über die nachträgliche Umstellung von Kontoguthaben, über die Tilgung von Anteilrechten an der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe, zur Änderung lastenausgleichsrechtlicher Bestimmungen und zur Ergänzung des Gesetzes über die Errichtung der "Staatlichen Versicherung der DDR in Abwicklung"
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)