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# § 51 KGSG — Rückgabeanspruch wegen Verstoßes gegen das Recht der Europäischen Union

Kulturgutschutzgesetz  
Stand: 23.07.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Ist Kulturgut entgegen einem im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten, unmittelbar geltenden Rechtsakt der Europäischen Union unrechtmäßig eingeführt worden, so ist es an den betreffenden Staat zurückzugeben, sofern der Rechtsakt der Durchführung einer vom Rat der Europäischen Union im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beschlossenen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahme dient.

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Zitiervorschlag: § 51 KGSG

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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