nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 19 KG (Bayern) — Zahlungsverjährung

Kostengesetz  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Ein festgesetzter Kostenanspruch erlischt durch Verjährung (Zahlungsverjährung). Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre; sie beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch erstmals fällig geworden ist.

(2) Die Zahlungsverjährung ist gehemmt, solange der Anspruch wegen höherer Gewalt innerhalb der letzten sechs Monate der Verjährungsfrist nicht verfolgt werden kann.

(3) Die Zahlungsverjährung wird unterbrochen durch

1. schriftliche Geltendmachung des Anspruchs;

2. Stundung;

3. Sicherheitsleistung;

4. Aussetzung der Vollziehung;

5. eine Vollstreckungsmaßnahme;

6. Anmeldung im Insolvenzverfahren;

7. Ermittlungen der Behörde nach dem Wohnsitz oder dem Aufenthaltsort des Kostenschuldners.

(4) Die Unterbrechung gemäß Absatz 3 dauert fort, bis

1. bei schriftlicher Geltendmachung des Anspruchs der Leistungsbescheid bestandskräftig geworden ist;

2. bei Stundung oder Aussetzung der Vollziehung die Maßnahme abgelaufen ist;

3. bei Sicherheitsleistung, Pfändungspfandrecht, Zwangshypothek oder einem sonstigen Vorzugsrecht auf Befriedigung das entsprechende Recht erloschen ist;

4. das Insolvenzverfahren beendet ist.

(5) Mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Unterbrechung geendet hat, beginnt die Frist nach Absatz 1 erneut.

(6) Die Frist nach Absatz 1 wird nur in Höhe des Betrags unterbrochen, auf den sich die Unterbrechungshandlung bezieht.

(7) Für Erstattungsansprüche gilt Absatz 1 entsprechend.

---

Zitiervorschlag: Art 19 KG (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (verkuendung-bayern.de: https://www.verkuendung-bayern.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/KG/19

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: verkuendung-bayern.de
