nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 10 KG (Bayern) — Auslagen

Kostengesetz  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) An Auslagen der an der Amtshandlung beteiligten Behörden und Stellen werden, soweit im Kostenverzeichnis nicht Ausnahmen vorgesehen sind, erhoben

1. die Zeugen und Sachverständigen zustehenden Entschädigungen;

2. Entgelte für Telekommunikationsdienstleistungen sowie Entgelte für Postzustellungsaufträge und Einschreibe- und Nachnahmeverfahren; wird durch Behördenangehörige förmlich oder unter Einhebung von Geldbeträgen außerhalb der Dienststelle zugestellt, so ist derjenige Betrag zu erheben, der bei der förmlichen Zustellung mit Postzustellungsauftrag durch die Post oder bei Erhebung im Nachnahmeverfahren entstanden wäre;

3. die durch Veröffentlichung von amtlichen Bekanntmachungen entstehenden Aufwendungen;

4. die Reisekosten im Sinn der Reisekostenvorschriften und sonstige Aufwendungen bei Ausführung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststelle;

5. die anderen Behörden oder anderen Personen für ihre Tätigkeit zustehenden Beträge.

(2) Für die auf besonderen Antrag erteilten Ausfertigungen und Kopien werden Schreibauslagen erhoben. Die Höhe der Schreibauslagen, die sich nach dem Verwaltungsaufwand bemißt, wird im Kostenverzeichnis bestimmt.

(3) Auslagen im Sinn des Absatzes 1 werden auch dann erhoben, wenn die kostenerhebende Behörde aus Gründen der Gegenseitigkeit, der Verwaltungsvereinfachung oder aus ähnlichen Gründen an die anderen Behörden, Einrichtungen oder Personen Zahlungen nicht zu leisten hat.

(4) Können nach besonderen Rechtsvorschriften Auslagen erhoben werden, die nicht besonders bezeichnet sind, gilt Absatz 1 ensprechend.

---

Zitiervorschlag: Art 10 KG (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (verkuendung-bayern.de: https://www.verkuendung-bayern.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/KG/10

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: verkuendung-bayern.de
