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§ 8 KFBauMechAusbV — Prüfungsbereiche des Teiles 1

Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerausbildungsverordnung

Stand: 01.08.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Teil 1 der Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Arbeitsauftrag und
2.
Auftragsplanung.