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§ 2 KFBauMechAusbV — Dauer der Berufsausbildung

Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerausbildungsverordnung

Stand: 01.08.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre.