nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 4 KErzG

Gesetz über die religiöse Kindererziehung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Verträge über die religiöse Erziehung eines Kindes sind ohne bürgerliche Wirkung.