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§ 6 KCanG — Allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot

Konsumcannabisgesetz

Stand: 01.07.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Werbung und jede Form des Sponsorings für Cannabis und für Anbauvereinigungen sind verboten.