§ 39 KCanG — Besondere Regelungen bei Vorliegen einer cannabisbezogenen Abhängigkeitserkrankung

Konsumcannabisgesetz

Stand: 01.04.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die §§ 35 bis 38 des Betäubungsmittelgesetzes finden auch bei cannabisbezogener Abhängigkeitserkrankung Anwendung.