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§ 1 KBFG — Errichtung des Sondervermögens

Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Es wird ein Sondervermögen des Bundes "Kinderbetreuungsausbau" errichtet.