nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 3 KAVerOV — Interessenkonflikte

Kapitalanlage-Verhaltens- und -Organisationsverordnung  
Stand: 16.09.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Bei OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaften bestimmen sich

- 1. die Arten der in § 27 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuches genannten Interessenkonflikte und

- 2. die angemessenen Maßnahmen, die hinsichtlich der Strukturen sowie der organisatorischen und administrativen Verfahren von einer OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft erwartet werden, um Interessenkonflikte zu ermitteln, ihnen vorzubeugen, sie zu steuern, zu beobachten und offenzulegen,

entsprechend den Artikeln 30 bis 37 der Verordnung (EU) Nr. 231/2013, wobei die den Anlegern entsprechend Artikel 36 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 231/2013 offenzulegenden Informationen auf einem dauerhaften Datenträger, welcher den Anforderungen des § 167 Absatz 1 und 3 des Kapitalanlagegesetzbuchs unterliegt, oder entsprechend Artikel 36 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 231/2013 auf einer Internetseite zur Verfügung gestellt werden.

(2) Unbeschadet der Pflichten nach Artikel 37 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 231/2013 hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft von OGAW oder von Publikums-AIF eine Kurzbeschreibung der nach Artikel 37 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 231/2013 ausgearbeiteten Strategien auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Einzelheiten zu den aufgrund dieser Strategien getroffenen Maßnahmen hat sie den Anlegern auf Verlangen kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

---

Zitiervorschlag: § 3 KAVerOV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/KAVerOV/3

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
