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§ 3 KürschAusbV — Ausbildungsdauer

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kürschner/zur Kürschnerin in Industrie und Handwerk

Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Die Ausbildung dauert drei Jahre.